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Möglichkeiten der Hilfe durch deutsche Auslandsvertretungen

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Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun?

- Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen (bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt),

- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,

- Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer),

- Ihnen in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist,

- wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren,

- in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden,

- Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen,

- im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten,

- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.


Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann / darf:

- Ihnen als Dolmetscher oder Fremdenführer zur Verfügung stehen,

- Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen,

- Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,

- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,

- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,

- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,

- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,

- die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,

- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.

Welche Vorsorgen können Sie vor Reiseantritt treffen?


- Prüfen Sie bitte die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente.

- Bitte klären Sie Ihre Geldversorgung vor einer Auslandsreise! Einige EC-Karten funktionieren im Ausland nur beschränkt oder gar nicht.

- Fertigen Sie Kopien Ihres Reisepasses und Personalausweises an. Dies empfiehlt sich vor allem bei einem längeren Aufenthalt.

- Denken Sie daran, dass Sie als deutscher Staatsangehöriger für die Einreise in die Republik Aserbaidschan ein Visum benötigen. Besorgen Sie sich dieses unbedingt vor Reiseantritt bei der für Sie örtlich zuständigen Auslandsvertretung, da Sie sonst von der aserbaidschanischen Seite zurückgewiesen werden.

- Notieren Sie sich Ihre Konto,- Kredit,- und Scheckkartennummer, sowie die Telefonnummern Ihrer Bank und Kreditkartenbüros, damit Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung veranlassen können.

- Schließen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung ab, da die medizinische Versorgung in Aserbaidschan sehr teuer werden kann.

- Denken Sie außerdem auf jeden Fall an eine Krankenrücktransportversicherung.

- Lassen Sie kostbaren Schmuck lieber zuhause in Ihrem Safe.

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