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Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung)

Stand - 21.11.2024
(Unverändert gültig seit: 29.10.2024)

Letzte Änderungen:
Aktuelles - Weltklimakonferenz COP29 (11. bis 22. November 2024 in Baku)
Reiseinfos – Führerschein; Rechtliche Besonderheiten; Geld/Kreditkarten
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Weltklimakonferenz COP29 (11. bis 22. November 2024 in Baku)

Aserbaidschan ist vom 11. November bis 22. November 2024 Gastgeberland der 29. Weltklimakonferenz („29th Conference of the Parties of the United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC“ - COP29) auf dem Gelände des Baku Stadiums in Baku. Aufgrund der Großveranstaltung mit hochrangigen internationalen Teilnehmern sowie des hohen Besucheraufkommens sind im gesamten Stadtgebiet Verzögerungen und Beeinträchtigungen im Straßen- und öffentlichen Personennahverkehr nicht auszuschließen.

Bitte beachten Sie neben der Teilreisewarnung für bestimmte Landesteile für Ihren Aufenthalt in Aserbaidschan während der COP29 besonders die Abschnitte „Sicherheit – Innenpolitische Lage“, „Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr“ und „Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten“.

Sofern Sie an der COP29 persönlich teilnehmen möchten, informieren Sie sich bitte auf den Webseiten des Gastgeberlandes Aserbaidschan https://www.cop29.az und der UNFCCC https://unfccc.int und beachten Sie außerdem folgende Hinweise:

  • Für den Zugang zum offiziellen Bereich (sog. Blue Zone) wird eine Registrierung durch UNFCCC benötigt. Nach Abschluss der Registrierung ist für die Blue Zone das spezielle COP29-Visum (sog. COP 29 Special Visa) kostenfrei online zu beantragen. Deutsche Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumspflicht auch während der COP29 befreit. Die sonst übliche Frist zur Registrierung (siehe „Einreise und Zoll“) wird für Personen mit COP 29 Special Visa auf 30 Tage verlängert.
  • Neben dem offiziellen Bereich befindet sich die sog. Green Zone als Plattform für Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Der Zugang zur Green Zone ist nur nach vorheriger Anmeldung mit elektronischen Tickets möglich. Details sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf der Gastgeberwebseite veröffentlicht werden.
  • Die Webseiten des Gastgeberlandes Aserbaidschan und der UNFCCC werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt auch Richtlinien, die bei Klimaprotesten und -demonstrationen zu beachten sind, enthalten. Für die Abhaltung von Protestmaßnahmen ist die Einrichtung eines speziell dafür vorgesehenen Bereichs innerhalb der Blue Zone des COP29-Geländes vorgesehen. Dort können Proteste im Rahmen der UNFCCC-Regularien erfolgen. Proteste außerhalb dieser Bereiche unterliegen ausschließlich der Rechtsordnung Aserbaidschans.
  • Respektvollem Verhalten wird in Aserbaidschan stets besondere Bedeutung beigemessen.
  • Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wird auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung großen Wert gelegt, wobei es zu signifikanten Änderungen der sonst üblichen Verkehrsführung in der Stadt kommen kann; auch Fußgänger sollten darauf achten, Straßen nur auf dazu ausgewiesenen Wegen (Zebrastreifen, Überführungen bzw. Tunnels) zu passieren.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um das Gebiet Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen.

Übrige Landesteile

Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Wohnanlagen.

  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.

Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.

LGBTIQ

Nach aserbaidschanischem Recht sind sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht verboten und nicht strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können leicht negative Reaktionen hervorrufen.

Rechtliche Besonderheiten

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Die Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. Bußgeld geahndet werden.

Wehrpflicht

Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden keinen Einfluss.

Möglicher Verlust der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland

Aserbaidschanischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Aserbaidschan Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit hatten aserbaidschanische Staatsangehörige wiederholt Ausreiseprobleme, aufgrund von Passungültigkeit der aserbaidschanischen Reisepässe, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen. Alternativ kann bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden eine kurzzeitige Aktivierung der Reisepässe erwirkt werden. Betroffene wenden sich dazu an die aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsbehörden bei den ASAN-Service-Centern oder an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.

  • Treten Sie Reisen außerhalb von Städten nur mit ausreichend Bargeldreserven an.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans, dem aserbaidschanischen Migrationsdienst sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin großteils ausgesetzt.

Ausreise und Transit

Die Ausreise auf dem Landweg ist für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige ohne Genehmigung möglich.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Siehe Aktuelles

Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Visum

Siehe Aktuelles

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Für Großveranstaltungen (z. Bsp. Formel 1, COP 29) können Sonderbestimmungen mit Erleichterungen zur Visumspflicht zur Anwendung kommen. Nähere Informationen dazu werden von den Veranstaltern bzw. von den Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan auf deren Webseiten veröffentlicht.

Voraufenthalte in Armenien

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)

Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh“ (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Registrierung

Deutsche und andere ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen unde Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes zu finden. Auskünfte dazu erteilen auch die örtlichen ASAN-Service-Center.

Längerfristiger Aufenthalt

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

Minderjährige

Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines allein reisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind.

Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Einfuhrbestimmungen

Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden.

Die Einfuhr und der Betrieb von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der aserbaidschanischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) ist untersagt. Bei Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt.

  • Für Informationen zur Einfuhr und Einholung der erforderlichen Genehmigung wenden Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Kaviar (höchstens 125 g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
  • Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
  • Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u. Ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 200 Stück)

Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.

Heimtiere

Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 14 Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Aserbaidschan gilt seit 2023 offiziell als malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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