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Konsularische Sprechstunde

Artikel

ACHTUNG!

Ab dem 01.07.2025 erfolgt die Annahme von

• Beglaubigungen von Kopien zur Vorlage in Deutschland
• Legalisationen von aserbaidschanischen öffentlichen Urkunden

ausschließlich durch den externen Dienstleister TLScontact. Einen Termin beim externen Dienstleister TLScontact für konsularische Dienstleistungen buchen Sie bitte hier.

Für einen Termin für

  • Unterschriftsbeglaubigungen (bitte beachten Sie die Hinweise unten im Text)
  • Konsularische Bescheinigungen (zum Beispiel zur Auflösung eines Sperrkontos in Deutschland, Grenzübertrittsbescheinigung, Lebensbescheinigung in Rentenangelegenheiten)
  • Unterschriftsbestätigung zur Beantragung eines Führungszeugnisses
  • sonstige konsularische Anliegen (außer Kopiebeglaubigungen, Legalisationen und Visa),
    können Sie sich an uns über das Kontaktformular der Botschaft wenden und wählen als Adressat „Kontakt Referat für Rechts- und Konsularwesen“ und als Betreff das Thema Ihres Anliegens. Die Botschaft wird anschließend zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Notariat xidmət
Notariat xidmət © Colourbox

Die Annahme von Kopiebeglaubigungen für die Deutsche Botschaft Baku erfolgt durch den externen Dienstleister TLScontact.

Die Deutsche Botschaft Baku kann Antragstellenden bestätigen, dass eine Kopie mit dem Original eines Dokumentes identisch ist (Kopiebeglaubigung), wenn die Antragstellenden das für deutsche Behörden oder den deutschen Rechtsbereich benötigen. Der Deutschlandbezug der gewünschten Beglaubigung muss nachvollziehbar sein und muss von Ihnen bei der Antragstellung bei TLScontact erklärt werden.

Die Kopie einer nicht beglaubigten Abschrift (einfache Kopie) kann nicht beglaubigt werden. Handelt es sich um ein Dokument von einem nicht-deutschen bzw. ausländischen Aussteller, muss das Dokument für die Kopiebeglaubigung mit einem Echtheitsnachweis (z. B. Legalisation bzw. Apostille) versehen sein (Ausnahme: Kopiebeglaubigung von aserbaidschanischen Reisepässen). Ist das Dokument in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Aserbaidschanisch ausgestellt, sollte eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische beiliegen.

Zur Beantragung von Kopiebeglaubigungen ist ein Termin notwendig. Einen Termin beim externen Dienstleister TLScontact für konsularische Dienstleistungen buchen Sie bitte hier. Pro Termin/Besucher können maximal 10 Dokumente eingereicht werden. Bei mehr als 10 Dokumenten müssen Sie 2 Termine buchen.

Für die Kopiebeglaubigung fallen folgende Gebühren an:

  • Das Serviceentgelt von TLScontact: 6 EUR Servicegebühr pro eingereichtem Dokument, von dem die Kopie beglaubigt werden soll.

  • Die konsularische Gebühr der Botschaft beträgt derzeit 24,59 EUR pro Dokument.

  • Gebühren für die Anfertigung von Kopien durch TLScontact. Die Abgabe selbst gefertigter Kopien ist nicht möglich.

Die oben genannten Gebühren müssen in AZN zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in einer der von TLScontact angebotenen Zahlungsformen am Tag der Antragstellung bei TLScontact beglichen werden. Für in Deutschland Studierende und für Bewerbungen für ein Studium in Deutschland ist bei entsprechendem Nachweis des Studiums bzw. der Bewerbung eine Kopiebeglaubigung zu Studienzwecken mittels

  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule

  • Immatrikulationsbescheid einer deutschen Hochschule

  • Bewerberbestätigung einer deutschen Hochschule oder von uni-assist

für maximal fünf Kopiensätze gebührenfrei. Für die Kopiebeglaubigung zu anderen Zwecken gelten die allgemeinen Gebührensätze.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache bei TLScontact erforderlich. Für die Beglaubigung von Kopien kann die Vorsprache auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebenden sind vorzulegen.

Übersetzungsbeglaubigungen können von der deutschen Botschaft nicht vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich soweit erforderlich an beeidigte Übersetzer in Deutschland. In Aserbaidschan sind nach Kenntnis der Botschaft keine beeidigten Übersetzer ansässig. Eine Liste von der Botschaft bekannten Übersetzern finden Sie hier

Benötigen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung, beachten Sie bitte, dass diese in der Regel auf Grund des deutsch-sowjetischen Konsularvertrags für aserbaidschanische Staatsangehörige durch die Botschaft leider nicht vorgenommen werden kann. Ausnahmen sind möglich bei Genehmigungserklärungen für Grundstückskaufverträge. Bei Anmeldungen zum Handelsregister, Erklärungen des Geschäftsführers einer GmbH etc. kann die Unterschriftsbeglaubigung leider nicht vorgenommen werden. Bei Fragen zu einer möglichen Unterschriftsbeglaubigung können sich über das Kontaktformular der Botschaft an uns wenden und wählen als Adressat „Kontakt Referat für Rechts- und Konsularwesen“ und als Betreff „Unterschriftsbeglaubigung“. .

Die Unterschriftsbestätigung zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist während der Konsularischen Sprechstunde der Botschaft möglich. Für einen Termin können Sie sich an uns über das Kontaktformular der Botschaft wenden und wählen als Adressat „Kontakt Referat für Rechts- und Konsularwesen“ und als Betreff „Unterschriftsbestätigung zur Beantragung eines Führungszeugnisses“. Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses bei Wohnsitz im Ausland finden Sie hier in Deutsch und Englisch. Die Gebühren für die Bestätigung betragen 34,07 Euro und sind bei Antragstellung entweder in bar in Manat oder per Kreditkarte zu zahlen. Die Umrechnung richtet sich nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Für die Zahlung der Gebühren mit Kreditkarte muss die Karte für Euro-Zahlungen in Deutschland zulässig sein, die Karte muss physisch vorgelegt werden und der Karteninhaber muss unterschreiben. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnsitz. Ergänzende Informationen finden Sie hier

Nähere Informationen zum Legalisationsverfahren finden Sie hier. Benötigen Sie eine Echtheitsbestätigung für deutsche Dokumente, beachten Sie bitte, dass diese durch die Botschaft nicht vorgenommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Auflösung eines Sperrkontos finden Sie hier

Bitte beachten Sie auch, dass im Rahmen der konsularischen Sprechstunde keine Beratung zu Visumanträgen oder anderen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten stattfinden kann.

Weitere Informationen

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021

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