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Konsularische Sprechstunde

Artikel

Für die folgenden konsularischen Tätigkeiten buchen Sie bitte einen Termin hier

  • Beglaubigung von Kopien zur Vorlage in Deutschland
  • Legalisationen von aserbaidschanischen öffentlichen Urkunden
  • Unterschriftsbeglaubigungen (bitte beachten Sie die Hinweise unten im Text)
  • Konsularische Bescheinigungen (zum Beispiel zur Auflösung eines Sperrkontos in Deutschland, Grenzübertrittsbescheinigung, Lebensbescheinigung in Rentenangelegenheiten).

Wenn Sie ein anderes Anliegen an die Konsularabteilung (außer Visa) haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an rk-kontakt@baku.diplo.de und erläutern Sie das konkrete Anliegen.

Notariat xidmət
Notariat xidmət © Colourbox

Für die Kopiebeglaubigung bringen Sie bitte das Original des Dokuments mit. Kopien müssen nicht mitgebracht werden. Die Gebühr beträgt 24,59 € pro Schriftstück.

Die Gebühren sind in Euro gesetzlich festgesetzt und sind bei Antragstellung entweder in bar in Manat oder per Kreditkarte zu zahlen. Die Umrechnung richtet sich nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Für die Zahlung der Gebühren mit Kreditkarte muss die Karte für Euro-Zahlungen in Deutschland zulässig sein, die Karte muss physisch vorgelegt werden und der Karteninhaber muss unterschreiben. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Für die Beglaubigung von Kopien kann die Vorsprache auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebenden sind vorzulegen.

Übersetzungsbeglaubigungen können von der deutschen Botschaft nicht vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich soweit erforderlich an beeidigte Übersetzer in Deutschland. In Aserbaidschan sind nach Kenntnis der Botschaft keine beeidigten Übersetzer ansässig. Eine Liste von der Botschaft bekannten Übersetzern finden Sie hier

Benötigen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung, beachten Sie bitte, dass diese in der Regel auf Grund des deutsch-sowjetischen Konsularvertrags für aserbaidschanische Staatsangehörige durch die Botschaft leider nicht vorgenommen werden kann. Ausnahmen sind möglich bei Genehmigungserklärungen für Grundstückskaufverträge. Bei Anmeldungen zum Handelsregister, Erklärungen des Geschäftsführers einer GmbH etc. kann die Unterschriftsbeglaubigung leider nicht vorgenommen werden. Es wird dringend empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache Kontakt per Email aufzunehmen. Bitte übersenden Sie dazu den zu genehmigenden Vertrag bzw. die zu beglaubigenden Schriftstücke per Scan an rk-kontakt@baku.diplo.de.

Die Unterschriftsbestätigung zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist ebenfalls während der Konsularischen Sprechstunde möglich. Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses bei Wohnsitz im Ausland finden Sie hier in Deutsch und Englisch. Die Gebühren für die Bestätigung betragen 34,07 Euro (Hinweise zur Zahlung der Gebühren siehe oben im Text).

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnsitz. Ergänzende Informationen finden Sie hier

Nähere Informationen zum Legalisationsverfahren finden Sie hier. Benötigen Sie eine Echtheitsbestätigung für deutsche Dokumente, beachten Sie bitte, dass diese durch die Botschaft nicht vorgenommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Auflösung eines Sperrkontos finden Sie hier

Bitte beachten Sie auch, dass im Rahmen der konsularischen Sprechstunde keine Beratung zu Visumanträgen oder anderen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten stattfinden kann.

Weitere Informationen

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021

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