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Konsularische Gebühren

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Gesetzliche Grundlage für die Vereinnahmung von Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere konsularische Dienstleistungen der Auslandsvertretungen für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen sind das Bundesgebührengesetz (BGebG) und die Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV) sowie zusätzlich für das Auswärtige Amt eine Besondere Gebührenverordnung (AABGebV).

Die jeweils gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste“ für konsularische Dienstleistungen.

Mann mit Kugelschreiber und Papier tippt auf Taschenrechner.
Gebühren © colourbox.de

An vielen Auslandsvertretungen sind die Gebühren nicht in Euro, sondern der Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen. Das gilt auch für die Gebührenzahlung bei der Deutschen Botschaft Baku.

Was bedeutet das konkret z.B. für meinen Antrag auf Unterschriftsbeglaubigung, Legalisation einer Urkunde oder eine Kopiebeglaubigung bei der Deutschen Botschaft in Baku?

Bei der Botschaft in Baku gelten für konsularische Dienstleistungen folgenden Gebühren gemäß dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (zahlbar in bar in AZN):

  • Beglaubigung von Kopien
    Die Gebühr wird pro Schriftstück/Dokument unabhängig von der Seitenzahl erhoben. Die Gebühr beträgt pro Schriftstück 24,00 €
  • Legalisation
    Die Gebühr beträgt 30,00 €
  • Unterschriftsbeglaubigung (in Namensführungsangelegenheiten, eine oder mehrere Unterschriften)
    Die Gebühr beträgt 85,00 €
  • Unterschriftsbeglaubigung (in sonstigen Angelegenheiten, eine oder mehrere Unterschriften)
    Die Festgebühr beträgt 60,00 €
  • Konsularische Bescheinigung
    Die Gebühr beträgt 36,00 € (Bescheinigung mit vorhandener Vorlage / Muster) bzw. 75,00 € (Bescheinigung ohne vorhandene Vorlage/Muster)

    Die Pass- und Visagebühren ändern sich nicht.

Ändern sich mit der neuen Gebührenverordnung auch Pass- oder Visagebühren?

Die AABGebV bezieht sich auf Amtshandlungen nach dem Konsulargesetz, Spezialregelungen wie das Passgesetz oder Visagebühren nach Visakodex oder Aufenthverordnung bleiben davon unberührt.

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