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Jüdische Zuwanderung/Spätaussiedler
Jüdische Zuwanderung
Für eine Beratung und Terminierung für die Antragstellung können Sie sich an uns über das Kontaktformular der Botschaft wenden und wählen als Adressat „Kontakt Referat für Rechts- und Konsularwesen“ und als Betreff „Jüdische Zuwanderung“. Die Botschaft wird anschließend zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Merkblatt zum Aufnahmeverfahren - deutsch
Merkblatt zum Aufnahmeverfahren - russisch
Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage / Selbstauskunft
Anlage Selbstauskunft Familienangehörige
Spätaussiedler
Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt. Die Aufnahme dieser Personen und die Steuerung des Zuzugs sind Kernaufgaben der zuständigen Abteilung im Bundesverwaltungsamt.
Die Spätaussiedler müssen vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Das Bundesverwaltungsamt prüft im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und erteilt dann den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Auch die nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die nicht selbst die Spätaussiedlereigenschaft besitzen, können in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, sofern sie die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen.
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts