Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Aserbaidschan: Politisches Portrait
Aserbaidschans Verfassung räumt dem Präsidenten weitreichende Vollmachten ein. Er ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Außerdem ist er dem Parlament (Milli Mejlis) gegenüber nicht verantwortlich.
Die Internationalen Wahlbeobachtungsmissionen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) und der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierten das restriktive Umfeld bei der Präsidentschaftswahl im Februar 2024 und bei den Parlamentswahlen im September 2024. Sie stellten ernsthafte Einschränkungen bei Grundfreiheiten und erhebliche Verfahrensfehler bei der Stimmabgabe und -auszählung fest. Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind stark eingeschränkt. Die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen ist ebenfalls deutlich erschwert. Menschenrechtsorganisationen berichten von einer dreistelligen Zahl von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind.
Aserbaidschan ist Mitglied des Europarats und Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus ist Aserbaidschan Mitglied der Organisation der Turkstaaten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die Europäische Union arbeitet im Rahmen der Östlichen Partnerschaft mit Aserbaidschan zusammen.