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Autokauf

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Autokauf in Deutschland

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen. Unterlagen die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, bedürfen einer amtlichen Übersetzung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kontoauszüge. Bei der Antragstellung sind alle Dokumente im Original vorzuzeigen, wobei einmalige Dokumente z.B. Personenstandsurkunden, wieder zurückgegeben werden, sofern diese mit Kopie eingereicht wurden.

☐ Reisepass (Original + 1 Kopie)

  • nach Ablauf des beantragten Visums mind. 3 Monate gültig)

  • mind. 2 freie Seiten

  • Eigenhändig unterschrieben (Minderjährige ausgenommen)

☐ Kopien der Lichtbildseite sowie aller Passseiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten

☐ Nationale ID-Karte (Original + Kopie der Vor- und Rückseite)

☐ Aufenthaltserlaubnis für Aserbaidschan (sofern zutreffend) für Drittstaater

  • noch mind. 3 Monate gültig nach Ablauf des beantragten Visums

☐ Antragsformular(Original)

  • vollständig ausgefüllt und an den ausgewiesenen Stellen unterschrieben

☐ Passfoto (Original) – gemäß Fotomustertafel

  • nicht älter als drei Monate

  • 3,5 x 4,5 cm

☐ Flug-/Reisereservierung für die Hin- und Rückreise (Kopie)

  • Beförderungsnachweise (Bus, Flug, Zug, o.ä.) für Reisen innerhalb des Schengener-Gebietes

☐ Unterkunftsnachweis in Kopie (ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):

  • bei Hotelunterbringung die Buchungsbestätigung (inklusive Buchungsnummer,
    Straße, Postleitzahl und Kontaktdaten)

☐ Reisekrankenversicherung (Original + Kopie)

  • Mindestdeckungssumme 30.000 € oder 50.000 $

  • gültig für alle Schengen-Staaten

  • Repatriierung im Krankheits- bzw. Todesfall

  • Kein Ausschluss von Krankheiten (z.B. COVID19)

☐ Nachweis des Reisezwecks (ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):

  • Unterschriebene Einladung (Original oder pdf-Ausdruck) auf dem Geschäftspapier Ihres Geschäftspartners mit folgendem Inhalt:

    =>Name und vollständige Anschrift des einladenden Unternehmens/Einzelkaufmanns

    => Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) des Einladers

    => Name und Position des Unterzeichners

    => Name und Geburtsdatum des Eingeladenen

    => Zweck und Dauer des Aufenthalts - ggf. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (Übernahme aller entstehenden Kosten während des Aufenthalts in den Schengener Staaten)

  • Kopie des Passes oder Personalausweis des Einladers und sofern nicht deutscher Staatsangehöriger eine Kopie des Aufenthaltstitels

  • Angaben zur Dauer und zum Autokauf (Art des Fahrzeuges, Kaufpreis, ...) bzw. konkretes Autoangebot

  • Kopie der Gewerbeanmeldung

  • Gültiger Führerschein (Original + Kopie)

  • Bei Folgevisa: Zulassungspapiere (Zulassungsbescheid Teil 1 und Teil II) – Original + Kopie sowie Aus-, Einfuhr oder Zollpapiere (Original + Kopie) und ggf. Vollmacht falls das Fahrzeug nicht auf den eigenen Namen gekauft wurde

☐ Nachweise zur familiären Verwurzelung in Aserbaidschan (Original + 1 Kopie) ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):

  • Nachweis enger Familienangehöriger in Aserbaidschan (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Kopie der ID-Karte mit notarieller Übersetzung)
  • Nachweis von Immobilienbesitz (Grundbuchauszug mit QR-Code) oder eines
    langfristigen notariellen Miet-/Pachtvertrages

☐ Nachweise zur sonstigen Verwurzelung in Aserbaidschan (Original) ausschließlich in guter Druckqualität):

  • (Gehalts-/Pensions-)Konto- und Kreditkartenauszüge der letzten 3 Monate
    => Original mit Bankstempel, nicht älter als 1 Woche

bei Rentenbeziehenden:

  • Elektronische Rentenbescheinigung mit Rentenhöhe mit QR-Code

bei Arbeitnehmenden:

  • elektronische Arbeitsbescheinigung mit Gehaltsangabe und QR-Code (e-Gov) sowie auf dem Briefkopf ausgestellte, unterschriebene, Bestätigung über die Genehmigung der Geschäftsreise und des Fortbestehens des Beschäftigungsverhältnisses soweit zutreffende Kostenübernahme der Firma

bei Selbständigen:

  • Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens in das staatliche Register und Steuer-Identifikationsnummer

und

  • Steuerbescheid von der Steuerbehörde mit QR-Code für das letzte Quartal vor Visumbeantragung mit Angabe des versteuerten Unternehmensumsatzes in AZN

    und

  • mit Firmenkontoauszügen der letzten drei Monate (Original mit Bankstempel, nicht älter als eine Woche)
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