Möglichkeiten der Hilfe durch deutsche Auslandsvertretungen
Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise. Nicht wenige dieser Touristen geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen. Diese Hilfsmöglichkeiten ergeben sich einerseits durch das Konsulargesetz, finden ihre Schranken aber auch in den Bestimmungen des aserbaidschanischen Rechts. Letztlich versuchen wir mit Ihnen gemeinsam, alles in unsere Macht stehende und rechtlich mögliche zu unternehmen, um Sie aus der gegebenen Notlage zu befreien.
Außerhalb der Öffnungszeiten hat die Botschaft für dringende einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist für deutsche Staatsangehörige unter der Mobilfunknummer +994 - (0)50 243 01 24 telefonisch erreichbar (SMS und WhatsApp-Nachrichten können leider nicht beantwortet werden).
Wir bitten Sie, diesen Bereitschaftsdienst ausschließlich in akuten Notlagen zu kontaktieren. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Bereitschaftsdienst keine Fragen zu Visumangelegenheiten beantworten kann.
Krisenvorsorgeliste
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend- im Amtsbezirk der Botschaft Baku leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Mehr zum Thema finden Sie unter: