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Apostilleverfahren für aserbaidschanische Urkunden
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
WICHTIGE ÄNDERUNGEN:
Apostilleverfahren
Ausländische öffentliche Urkunden werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert festgestellt werden.
Die Beglaubigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch eine Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Apostilleübereinkommen“), das zwischen Deutschland und Aserbaidschan am 16.03.2026 in Kraft getreten ist.
Für die Verwendung deutscher öffentlicher Urkunden in Aserbaidschan finden Sie Informationen im Artikel „Urkundenverkehr allgemein“.
Zuständige Behörden zur Erteilung von Apostillen auf aserbaidschanischen Urkunden
Die Apostille wird ausschließlich von aserbaidschanischen Behörden erteilt. Es erfolgt keine Mitwirkung der Deutschen Botschaft Baku im Apostilleverfahren.
Die Erteilung der Apostille auf aserbaidschanischen Urkunden erfolgt über das ASAN Service Center Nr. 5 in Baku:
Adresse:
Baku, Nizami district
Heydar Aliyev Avenue 115
Call Center: 108
Nach Kenntnis der Botschaft kann die Apostille bei allen ASAN-Servicestellen landesweit beantragt werden.
Weitere Verfahrenshinweise finden Sie auf der Internetseite von Asan Xidmet: https://asan.gov.az/en/service/asan-xidmetler/xarici-isler-nazirliyi-terefinden-goesterilen-xidmetler/senede-apostil-verilmesi
Die Apostille wird auf dem Originaldokument angebracht.
Ob zusätzlich eine Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer erforderlich ist, richtet sich nach der jeweils zuständigen deutschen Behörde.
Wichtige Hinweise
Eine Legalisation von aserbaidschanischen Urkunden für die Verwendung in Deutschland ist nicht mehr möglich.
Übergangsfälle: Anträge auf Legalisation, die bis einschließlich 17. März 2026 bei TLScontact eingereicht wurden, werden noch abschließend bearbeitet.
Alle bis einschließlich 17. März 2026 durch die Deutsche Botschaft Baku legalisierten aserbaidschanischen Urkunden können weiter in Deutschland verwendet werden. Eine Nachholung des Apostilleverfahrens für bereits legalisierte Urkunden ist nicht erforderlich.
Für alle aserbaidschanischen Urkunden gilt ab dem 18. März 2026 ausschließlich das Apostilleverfahren.
Grundlegende Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr finden Sie hier.