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FAQ Ausreise für deutsche Staatsangehörige aus Iran über Aserbaidschan

18.03.2026 - FAQ

Vom 20.03.2026 bis 30.03.2026 sind die aserbaidschanischen Behörden aufgrund der Novruz- und Ramadanfeiertage geschlossen.

In diesem Zeitraum ist bei Anträgen auf Sondergenehmigungen für den Grenzübertritt in Astara mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der aserbaidschanischen Behörden.

Die Entscheidung, ob eine Sondergenehmigung für den Grenzübertritt gewährt wird, liegt ausschließlich bei den aserbaidschanischen Behörden.

FAQ

Die Landgrenzen nach Aserbaidschan sind grundsätzlich geschlossen. Deutsche Staatsangehörige können ausschließlich mit einer Sondergenehmigung, einem gültigen deutschen Reisepass und einem gültigen Visum für Aserbaidschan über den Grenzübergang Astara nach Aserbaidschan einreisen, wenn andere Ausreisemöglichkeiten aus Iran im Einzelfall nicht möglich sind. Die Sondergenehmigung wird von den aserbaidschanischen Behörden erteilt und muss von der Deutschen Botschaft Baku eingeholt werden. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidung der aserbaidschanischen Behörden, ob die Sondergenehmigung gewährt wird. An Werktagen ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 48 Stunden zu rechnen. Die Bearbeitungsdauer kann sich bei steigenden Antragaufkommen, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen deutlich erhöhen.

Die Deutsche Botschaft Baku kann deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, mit der Einholung der Sondergenehmigung für die Landeinreise unterstützen. Senden Sie dazu bitte die folgenden Informationen an die Mailadresse rk-kontakt@baku.diplo.de (Dokumente/Scankopien senden Sie bitte ausschließlich im Format .pdf)

  • Kopie der Datenseite des deutschen Reisepasses
  • wenn vorhanden: Kopie des gültigen Visums für Aserbaidschan
  • Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort
  • Kontaktdaten (Mailadresse, Telefonnummer)
  • geplanter Grenzübertritt (Ort/Datum)

Wenn keine Kopien der Dokumente vorliegen, werden folgende Angaben benötigt:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer, gültig von/bis, Nationalität

Sofern vorhanden: Nummer des Visums, gültig von / bis

Die Botschaft empfiehlt eindringlich die Beantragung des E-Visums vorab im Eilverfahren als „Urgent E-Visa“, s. u. „Wie erhalte ich Visum für Aserbaidschan“.

Sobald der Botschaft alle Daten vorliegen, holt die Botschaft bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden die Sondergenehmigung für den Grenzübertritt ein (11-stelliger Code). An Werktagen ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 48 Stunden zu rechnen. Die Bearbeitungsdauer kann sich bei steigenden Antragaufkommen, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen erhöhen.

Sobald die Genehmigung erteilt wurde, wird Ihnen der Einreise-Code per E-Mail mitgeteilt.

Sollten Sie aufgrund fehlenden Internetzugangs die erforderlichen Angaben für die Einholung der Sondergenehmigung nicht per E-Mail an die Botschaft übermitteln können, übersenden Sie diese im Notfall bitte per SMS an den Bereitschaftsdienst der Botschaft +994 50 2430 124.

Die Einholung der Sondergenehmigung bei den aserbaidschanischen Behörden kann von der Botschaft gestartet werden, wenn alle notwendigen Angaben vorliegen. An Werktagen ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 48 Stunden zu rechnen. Die Bearbeitungsdauer kann sich bei steigenden Antragaufkommen, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen erhöhen.

Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Aserbaidschan hinsichtlich der für die Einreise nach Aserbaidschan zulässigen Reisedokumente. Die Einreise mit dem Personalausweis nach Aserbaidschan ist nicht möglich.

Wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, dessen Nationalität Sie haben, und erkundigen Sie sich über Ihre Reisemöglichkeiten in der Region.

Die Einreise nach Aserbaidschan kann auch ohne Ausdruck des E-Visums oder dem Genehmigungscode erfolgen. Der Code wird Ihnen oder Ihren Angehörigen per Mail mitgeteilt. Der Code kann den aserbaidschanischen Grenzbehörden an der Grenzstelle mündlich mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Grundsätzlich werden Visa für die Einreise nach Aserbaidschan im E-Visa-Verfahren über die Website https://evisa.gov.az/en/ beantragt. Aktuell kann das Visum für deutsche Staatsangehörige ausnahmsweise auch an der Grenzstelle nach Aserbaidschan beantragt werden, wenn dies bereits bei der Einholung der Sondergenehmigung von der Botschaft beantragt wird. Auch dabei handelt es sich um eine E-Visa-Beantragung. Die Botschaft empfiehlt eindringlich die Beantragung des E-Visums vorab im Eilverfahren als „Urgent E-Visa“, da das Ausnahmeverfahren mit Beantragung des Visums an der Grenze zu weiteren Verzögerungen beim Grenzübertritt führt. Ein Internetzugang zur Beantragung ist an der Grenzstelle vorhanden. Die Gebühren für das E-Visum können ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden (Visa/Master).

Ja, auch wenn das Visum noch nicht vorliegt oder wegen des fehlenden Internetzugang nicht beantragt werden konnte, kann die Deutsche Botschaft Baku deutsche Staatsangehörige bei der Einholung der Sondergenehmigung unterstützen. Spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Grenzübertritts muss aber ein Visum vorliegen.

Von und nach Baku werden kommerzielle Flüge angeboten. Deutsche Staatsangehörige sollen die kommerziellen Flüge aus Baku zur Ausreise nutzen.

Nach Einreise finden Sie in der Grenzstadt Astara in Aserbaidschan eine einfache, aber voll funktionierende Infrastruktur mit Lebensmittelversorgung, Geldversorgung (Geldautomaten und Geldempfang über globale Zahlungsdienste), Krankenhaus, Apotheken und Weitertransportmöglichkeiten nach Baku vor. Ab Baku bestehen internationale Flugverbindungen, auch direkt nach Deutschland.

Falls Unterstützung benötigt wird kann der Bereitschaftsdienst der Botschaft Baku unter +994 50 2430 124 erreicht werden.

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