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Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Aserbaidschan

Artikel

Zwischen Deutschland und Aserbaidschan gibt es keinen vertraglich geregelten Urkunden-verkehr. Dies bedeutet für die Praxis:


1) Deutsche Urkunden zur Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden


Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland kann keine Echtheitsbestätigungen (z.B. Legalisation oder Apostille) für deutsche öffentliche Urkunden ausstellen, beglaubigte Kopien erstellen oder Bestätigungen von Übersetzungen zur Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden vornehmen.


Eine Bestätigung der Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde für die Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden kann nur durch die Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin in Form der Legalisation erfolgen.


Für Informationen wenden Sie sich bitte an die:


Botschaft der Republik Aserbaidschan

Konsularabteilung

Hubertusallee 43

14193 Berlin

E-Mail: berlin_consul@mfa.gov.az; berlin@mission.mfa.gov.az

Tel.: +49 30 206 480 63

Fax: +49 30 219 161 51


2) Aserbaidschanische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden


Ab dem 01.11.2022 gilt für alle aserbaidschanischen öffentlichen Urkunden, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen, das Legalisationsverfahren.

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