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Visumgebühren
Die Euro-Münze in einer Vielzahl von Bedingungen , Länder, als Symbol für die Fragen rund um die Finanzkrise in Europa, © Colourbox
Hier finden Sie eine Übersicht der Visumgebühren, die für die verschiedenen Visumkategorien gezahlt werden müssen.
Die Visumgebühr ist in Aserbaidschanischen Manat zu bezahlen. Grundlage ist der Gebührensatz in Euro, der zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft umgerechnet wird.
Die Visumgebühr bezahlen Sie direkt bei Antragstellung bei unserem vertraglichen Dienstleister VisaMetric im Visaannahmezentrum. Sie erhalten eine Quittung über den bezahlten Betrag.
Das Vorliegen von Gründen zur Gebührenbefreiung bzw. Ermäßigung muss vom Antragsteller direkt bei Abgabe der Unterlagen nachgewiesen werden.
Schengenvisum (Aufenthalt bis 90 Tage)
Visumgebühren für Aserbaidschanische Staatsangehörige
Gebühr | |
Alter: unter 12 | Frei |
Alter: ab 12 | 35 € |
Für folgende Personengruppen kann eine Gebührenbefreiung vorgenommen werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen:
- enge Verwandte von rechtmäßig im Schengengebiet wohnhaften Staatsbürgern der Republik Aserbaidschan oder Unionsbürgern | |
Nachweis: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden (vollständiger Verwandtschaftsnachweis), Passkopie sofern der enge Verwandte in Deutschland Unionsbürger ist, Aufenthaltserlaubnis sofern der enge Verwandte in Deutschland die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit hat | |
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder | |
- Mitglieder offizieller Delegationen einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die mit offizieller Einladung an offiziellen Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen teilnehmen | |
Nachweis: offizielle Einladung | |
- Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen sowie zu anderen schulischen Zwecken Anmerkung: Schüler und Studenten sind nicht prinzipiell von der Visumgebühr befreit, es sei denn, es handelt sich um einen verpflichtenden Aufenthalt in Deutschland im Rahmen des Lehrplans oder um ein offizielles Austauschprogramm. Visa für eine Hospitation sind ebenfalls nicht von der Gebühr befreit. | |
Nachweis: Einladung, Studentenausweis, Schülerausweis, für die begleitenden Lehrer zusätzlich Arbeitsbescheinigung | |
- Menschen mit Behinderungen und erforderlichenfalls ihre Begleitpersonen | |
Nachweis: Behindertenausweis | |
- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und ihr Begleitpersonal in beruflicher Funktion | |
Nachweis: Einladung oder Bestätigung der Aserbaidschanischen Sportföderation | |
- an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten Beteiligte, darunter Teilnehmer an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen | |
Nachweis: Einladung | |
- Personen, die eine dringende medizinische Behandlung benötigen, und deren Begleitpersonen | |
Nachweis: Einladung einer Klinik mit Bestätigung der dringenden Behandlungsnotwendigkeit und der Notwendigkeit einer Begleitperson | |
- Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen | |
Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis | |
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder | |
- Personen, die einen schwer kranken engen Verwandten besuchen | |
Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis | |
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder | |
- Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen | |
Nachweis: Mitgliedsausweis/Arbeitsbescheinigung für die Organisation und Einladung | |
- Rentner und Pensionäre | |
Nachweis: Bescheinigung des Sozialamtes | |
- Kinder unter zwölf Jahren | |
- Journalisten und technisches Begleitpersonal in beruflicher Funktion | |
Nachweis: Presseausweis und Einladung |
Visumgebühren für all die Staatsangehörigen, die nicht unter ein Visumerleichterungsabkommen fallen:
Gebühr | |
Alter: unter 6 | Frei |
Alter: 6 - 11 | 45 € |
Alter: ab 12 | 90 € |
Familienangehörige von EU Bürgern | Frei |
Die Europäische Union hat mit folgenden Staaten ein Visumerleichterungsabkommen abgeschlossen: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Russland, Serbien und die Ukraine.
Staatsangehörige dieser Länder müssen daher für die Bearbeitung des Visumantrages folgende Gebühren bezahlen:
Gebühr | |
Alter: unter 6 (Georgien: unter 12 Ukraine/Moldau: unter 18) | Frei |
Alter: ab 6 (Georgien: ab 12 Ukraine/Moldau: ab 18) | 35 € |
Besuch von nahen Verwandten in Deutschland | Frei |
Schüler, Studenten, postgraduierte Studenten und begleitende | Frei |
Die Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Erstattung der Gebühren.
Nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage)
Die Visumgebühr ist in Aserbaidschanischen Manat zu bezahlen. Grundlage ist der Gebührensatz in Euro, der zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft umgerechnet wird.
Die Visumgebühr zahlen Sie in der Botschaft direkt bei Antragstellung in bar. Sie erhalten eine Quittung über den bezahlten Betrag.
Gebühr | |
Alter: 0 - 17 | 37,50 € |
Alter: ab 18 | 75 € |
Stipendiaten | Frei |
Ehegatten, minderjährige Kinder von deutschen Staatsangehörigen | Frei |
Die Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Erstattung der Gebühren.