Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visumgebühren

Die Euro-Münze in einer Vielzahl von Bedingungen , Länder, als Symbol für die Fragen rund um die Finanzkrise in Europa

Die Euro-Münze in einer Vielzahl von Bedingungen , Länder, als Symbol für die Fragen rund um die Finanzkrise in Europa, © Colourbox

Artikel

Hier finden Sie eine Übersicht der Visumgebühren, die für die verschiedenen Visumkategorien gezahlt werden müssen.

Die Visumgebühr ist in Aserbaidschanischen Manat zu bezahlen. Grundlage ist der Gebührensatz in Euro, der zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft umgerechnet wird.

Die Visumgebühr bezahlen Sie direkt bei Antragstellung bei unserem vertraglichen Dienstleister VisaMetric im Visaannahmezentrum. Sie erhalten eine Quittung über den bezahlten Betrag.

Das Vorliegen von Gründen zur Gebührenbefreiung bzw. Ermäßigung muss vom Antragsteller direkt bei Abgabe der Unterlagen nachgewiesen werden.

Schengenvisum (Aufenthalt bis 90 Tage)

Visumgebühren für Aserbaidschanische Staatsangehörige

Gebühr

Alter: unter 12

Frei

Alter: ab 12

35 €

Für folgende Personengruppen kann eine Gebührenbefreiung vorgenommen werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen:

- enge Verwandte von rechtmäßig im Schengengebiet wohnhaften Staatsbürgern der Republik Aserbaidschan oder Unionsbürgern

Nachweis: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden (vollständiger Verwandtschaftsnachweis), Passkopie sofern der enge Verwandte in Deutschland Unionsbürger ist, Aufenthaltserlaubnis sofern der enge Verwandte in Deutschland die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit hat
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder

- Mitglieder offizieller Delegationen einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die mit offizieller Einladung an offiziellen Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen teilnehmen

Nachweis: offizielle Einladung

- Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen sowie zu anderen schulischen Zwecken

Anmerkung:

Schüler und Studenten sind nicht prinzipiell von der Visumgebühr befreit, es sei denn, es handelt sich um einen verpflichtenden Aufenthalt in Deutschland im Rahmen des Lehrplans oder um ein offizielles Austauschprogramm.

Visa für eine Hospitation sind ebenfalls nicht von der Gebühr befreit.

Nachweis: Einladung, Studentenausweis, Schülerausweis, für die begleitenden Lehrer zusätzlich Arbeitsbescheinigung

- Menschen mit Behinderungen und erforderlichenfalls ihre Begleitpersonen

Nachweis: Behindertenausweis

- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und ihr Begleitpersonal in beruflicher Funktion

Nachweis: Einladung oder Bestätigung der Aserbaidschanischen Sportföderation

- an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten Beteiligte, darunter Teilnehmer an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen

Nachweis: Einladung

- Personen, die eine dringende medizinische Behandlung benötigen, und deren Begleitpersonen

Nachweis: Einladung einer Klinik mit Bestätigung der dringenden Behandlungsnotwendigkeit und der Notwendigkeit einer Begleitperson

- Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen

Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder

- Personen, die einen schwer kranken engen Verwandten besuchen

Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder

- Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen

Nachweis: Mitgliedsausweis/Arbeitsbescheinigung für die Organisation und Einladung

- Rentner und Pensionäre

Nachweis: Bescheinigung des Sozialamtes

- Kinder unter zwölf Jahren

- Journalisten und technisches Begleitpersonal in beruflicher Funktion

Nachweis: Presseausweis und Einladung

Visumgebühren für all die Staatsangehörigen, die nicht unter ein Visumerleichterungsabkommen fallen:

Gebühr

Alter: unter 6

Frei

Alter: 6 - 11

45 €

Alter: ab 12

90 €

Familienangehörige von EU Bürgern

Frei

Die Europäische Union hat mit folgenden Staaten ein Visumerleichterungsabkommen abgeschlossen: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Russland, Serbien und die Ukraine.

Staatsangehörige dieser Länder müssen daher für die Bearbeitung des Visumantrages folgende Gebühren bezahlen:


Gebühr

Alter: unter 6

(Georgien: unter 12

Ukraine/Moldau: unter 18)

Frei

Alter: ab 6

(Georgien: ab 12

Ukraine/Moldau: ab 18)

35 €

Besuch von nahen Verwandten in Deutschland

Frei

Schüler, Studenten, postgraduierte Studenten und begleitende
Lehrer auf Studien- / Ausbildungsreise, Forscher zu Forschungszwecken

Frei

Die Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Erstattung der Gebühren.

Nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage)

Die Visumgebühr ist in Aserbaidschanischen Manat zu bezahlen. Grundlage ist der Gebührensatz in Euro, der zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft umgerechnet wird.
Die Visumgebühr zahlen Sie in der Botschaft direkt bei Antragstellung in bar. Sie erhalten eine Quittung über den bezahlten Betrag.

Gebühr

Alter: 0 - 17

37,50 €

Alter: ab 18

75 €

Stipendiaten

Frei

Ehegatten, minderjährige Kinder von deutschen Staatsangehörigen

Frei

Die Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Erstattung der Gebühren.

Verwandte Inhalte

nach oben