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Einreise nach Deutschland ab 1. August nur für Genesene, Geimpfte und Getestete

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Wichtiger Hinweis

Die Bundesregierung hat mit Wirkung ab Sonntag 01.08.2021 entschieden, dass eine Einreise nach Deutschland nur möglich ist, wenn ein Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negativer PCR-Test vorgelegt wird. Für Einreisen aus Aserbaidschan wurden seit 04.07.2021 weitere Einreisebeschränkungen aufgehoben. Reisen in Aserbaidschan ansässiger Personen nach Deutschland sind zu allen Reisezwecken wieder zulässig.

Bitte beachten Sie die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Einreisen in das Bundesgebiet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Der Dienstleister Visametric nimmt Anträge auf Schengen-Visa vorläufig nur nach vorheriger Terminvereinbarung an.

Neuvisierung von Schengen-Visa

Falls Personen durch die Botschaft in Baku bereits ein Schengen-Visum ausgestellt wurde, die dann aufgrund der Einreisebeschränkungen nicht reisen konnten, kommt eine Neuerteilung des Visums („Neuvisierung“) ohne erneute Visumgebühr in einem vereinfachten Verfahren in Betracht. Dies gilt auch, wenn Antragsteller aufgrund der Einreisebeschränkungen ihre Visaanträge zurückgezogen haben und die Visagebühren ihnen nicht erstattet wurden. Die Möglichkeit der Neuvisierung von Schengen-Visa ist jedoch beschränkt auf Visa mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 90 Tagen. Insbesondere bei Mehrjahresvisa kommt daher keine Neuvisierung im vereinfachten Verfahren in Betracht. Voraussetzung ist außerdem, dass sich Aufenthaltszweck und Aufenthaltsort der beabsichtigten Reise nicht geändert haben.

Falls in Ihrem Fall eine Neuvisierung im vereinfachten Verfahren in Betracht kommt, senden Sie Ihre Anfrage zur Neuvisierung bitte per E-Mail an die Visastelle: visa@baku.diplo.de. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und die Nummer des Visums bzw. die Nummer des Visumantrags an. Geben Sie bitte zudem die neuen Reisedaten an und fügen als Anlage einen Scan der aktualisierten Unterlagen zum Reisezweck (z.B. aktuelle Einladung zum Geschäftsbesuch, privaten Besuch), zur Finanzierung (z.B. aktuelle Verpflichtungserklärung oder aktuelle Kontoauszüge) und gegebenenfalls zur wirtschaftlichen und familiären Verwurzelung in Aserbaidschan bei. Wenn die Botschaft festgestellt hat, dass eine Neuvisierung möglich ist, werden Sie gebeten, Ihren Reisepass und eine aktuelle Reisekrankenversicherung vorzulegen. Sollte zuvor die persönliche Vorsprache erforderlich sein, wird die Botschaft Ihnen dafür einen Termin mitteilen.

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