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Sperrkontoauflösung
Für die Auflösung Ihres Sperrkontos in Deutschland, das Sie für eine Visumsbeantragung eröffnet haben, kann die Botschaft Ihnen nur in bestimmten Fällen eine kostenpflichtige konsularische Bescheinigung ausstellen.
Bitte machen Sie den Quick-Check, ob in Ihrem Fall eine Bescheinigung ausgestellt werden kann:
- Ich habe einen Visumsantrag bei der Deutschen Botschaft Baku gestellt
- Mir wurde ein Visum von der Deutschen Botschaft Baku erteilt
- Ich habe das Visum nicht für eine Einreise nach Deutschland oder in das Schengen Gebiet benutzt
- Das Visum ist nicht mehr gültig
Nur wenn Sie alle Fragen mit ‚JA‘ beantworten können, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die konsularische Sprechstunde über unser Termin-Buchungsprogramm hier
Zum Termin werden folgende Nachweise benötigt:
- Reisepass im Original, und Kopien der Personendatenseite und des Visums
- Nachweis über das Sperrkonto
- Gebühren 34,07 Euro
Die Gebühren sind in EURO gesetzlich festgesetzt und sind bei Antragstellung entweder in bar in Manat oder per Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard) zu zahlen. Die Umrechnung richtet sich nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Für die Zahlung der Gebühren mit Kreditkarte muss die Karte für Euro-Zahlungen in Deutschland zulässig sein, die Karte muss physisch vorgelegt werden und die Unterschrift des Karteninhabers ist erforderlich. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit für die Bescheinigung beträgt ca. 1 Woche.
Wenn Sie ….
… nie einen Visumsantrag bei der Botschaft Baku gestellt haben oder einen gestellten Antrag zurückgezogen haben, können Sie auch einen Termin vereinbaren
… ein Visum erhalten haben und das Visum für eine Reise benutzt haben, unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthaltes und der Anmeldung in Deutschland bzw. der Ausstellung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde:
Die Botschaft kann Ihnen keine Bescheinigung zur Sperrkontoauflösung ausstellen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an die Bank, bei der das Sperrkonto besteht.
… ein Visum erhalten haben, das Visum nicht benutzt haben, das Visum aber noch gültig ist:
Wenden Sie sich zunächst an die Visastelle, um das Visum aufheben zu lassen und vereinbaren Sie dann einen Termin für die Ausstellung der Bescheinigung