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Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021

Mann mit Kugelschreiber und Papier tippt auf Taschenrechner.

Gebühren, © colourbox.de

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Ab dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. AKostG und AKostV treten außer Kraft. Gesetzliche Grundlage für die Vereinnahmung von Gebühren sind ab diesem Tag das Bundesgebührengesetz (BGebG) und die Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV) sowie zusätzlich für das Auswärtige Amt eine Besondere Gebührenverordnung (AABGebV).

Die ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste“ für konsularische Dienstleistungen.

An vielen Auslandsvertretungen sind die Gebühren nicht in Euro, sondern der Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen. Das gilt auch für die Gebührenzahlung bei der Deutschen Botschaft Baku.


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