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Verlust des deutschen Reisepasses
Bei Verlust von Ausweispapieren, z.B. durch Diebstahl, kann die Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Ausweis wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder beabsichtigt ist, benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass. Auch für eine Rückreise z. Bsp. über die Türkei wird ein vorläufiger Reisepass benötigt.
Gemäß dem Visumserleichterungsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan müssen Sie bei Verlust Ihres Reisepasses inklusive Ihres aserbaidschanischen Visums kein Ausreisevisum mehr beantragen.
Für die Beantragung des Reiseausweises als Passersatz oder des vorläufigen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft zwingend erforderlich.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Reiseausweises ist, dass Sie ihre Identität durch Vorlage geeigneter deutscher Dokumente belegen können. Gegebenenfalls muss eine Rückfrage beim zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt in Deutschland oder Ihrer letzten ausländischen Passbehörde erfolgen. Dies ist in der Regel nur an Werktagen möglich.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur nach vorheriger Ermächtigung durch die für Sie an Ihrem Wohnort zuständige Passbehörde möglich. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen und ist ebenfalls nur werktags möglich.
Zur Ausstellung des Passersatzpapieres werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 ausgefüllter Passantrag (siehe Homepage)
- 2 biometriefähige Passfotos
- ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Führerschein)
- sofern vorhanden Kopien des verlorenen Passes und Visums für Aserbaidschan
- Polizeiprotokoll über den Diebstahl/Verlust
- Gebühr für einen Reiseausweis: 52€, bei Ausstellung im Bereitschaftsdienst 60€
- Gebühr für einen vorläufigen Reisepass: 70€ (bei Unzuständigkeit 96 €)
Die Gebühren sind in EURO gesetzlich festgesetzt und sind bei Antragstellung entweder in bar in Manat oder per Kreditkarte zu zahlen. Die Umrechnung richtet sich nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Für die Zahlung der Gebühren mit Kreditkarte muss die Karte für Euro-Zahlungen in Deutschland zulässig sein, die Karte muss physisch vorgelegt werden und der Karteninhaber muss unterschreiben. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.