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Passbeantragung
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persön-licher Vorsprache des Passbewerbers in der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Pass-bewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtig-ten. Im Falle der Abwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an rk-kontakt@baku.auswaertiges-amt.de.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Das Antragsformular und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hier:
Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vor:
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- aserbaidschanische Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 94 BVFG
Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen - ebenfalls im Original – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis beider Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Schei-dungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Bei Geburt im Ausland und sofern die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren, jedoch keinen gemeinsamen Ehenamens führten oder das Kind außerhalb der Ehe geboren wurde (und den Namen des Kindesvaters tragen soll), setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung. In diesen Fällen ist in der Regel eine Namenserklärung notwendig.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Aserbaidschanische Personenstandsurkunden müssen in legalisierter Form vorgelegt wer-den. Ob für andere ausländische Urkunden eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts unter www.konsularinfo.diplo.de.
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Manat bar zu entrichten und werden auf den nächs-ten vollen Manat aufgerundet. Die Umrechnung richtet sich nach dem aktuellen Zahlstellen-kurs. Eine Zahlung in Euro und/oder mit EC-/Kreditkarte ist leider nicht möglich.
biometrischer Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten) | 81,00 € |
biometrischer Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 48 Seiten) | 103,00 € |
biometrischer Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten) | 58,50 € |
biometrischer Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre, 48 Seiten) | 80,50 € |
vorläufiger Reisepass | 39,00 € |
Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses (Gültigkeit: 1 Jahr, höchs-tens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich. | 26,00 € |
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier bis sechs Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungspro-zess um ca. acht Arbeitstage.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen werden in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet. Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch – bei gleichzeitiger Beantragung eines biometrischen Reisepasses - einen vorläufigen Reisepass erhalten, der in der Regel am selben Tag ausgestellt werden kann und bis zu einem Jahr gültig ist.
Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von:
- 60,00 € (Reisepass für Antragsteller ab 24) bzw. 37,50 € (Reisepass für Antragsteller unter 24)
- 26,00 € (vorläufiger Reisepass)
- 13,00 € (Kinderreisepass)
fällig. Auch diese Gebühren werden in Manat angenommen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, per-sönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z.B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Per-son schriftlich bevollmächtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.