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Passbeantragung

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Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellenden in der Botschaft gestellt werden. Für minderjährige Antragstellende stellen die Sorgeberechtigten den Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des Minderjährigen. Im Falle der Abwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an rk-kontakt@baku.auswaertiges-amt.de.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Das Antragsformular und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hier:

Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • aserbaidschanische Aufenthaltserlaubnis
  • Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 94 BVFG

Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen - ebenfalls im Original – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis beider Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Ist ein Kind im Ausland geboren und führen die verheirateten Eltern keinen gemeinsamen Ehe- bzw. Familiennamen oder wurde das Kind außerhalb der Ehe geboren und soll den Namen des Kindesvaters, dann kann vor der Passausstellung möglicherweise eine namensrechtliche Erklärungen und die Vorlage weiterer Nachweise zwingend erforderlich sein. Gerne beraten wir Sie dazu.

Aserbaidschanische Personenstandsurkunden müssen in legalisierter Form vorgelegt werden. Ob für andere ausländische Urkunden eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts unter www.konsularinfo.diplo.de.

Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen alle Unterlagen, die zur vollständigen Prüfung des Antrags erforderlich sind. Da die Prüfung bei Personen, die im Ausland leben in der Regel etwas anspruchsvoller ist, insbesondere dann, wenn diese auch im Ausland geboren wurden, geheiratet haben oder sich scheiden ließen, müssen in der Regel mehr Unterlagen vorgelegt werden, als es für die Passantragstellung bei innerdeutschen Behörden und reinen Inlandssachverhalten erforderlich ist. Selbstverständlich gehen die deutschen Auslandsvertretungen dabei sorgfältig und vertraulich mit Ihren Unterlagen um. Falls Sie schon einmal einen Pass von der gleichen Auslandsvertretung, bei der Sie nun Ihren Pass/Personalausweis beantragen, erhalten haben, sind in der Regel weniger Unterlagen erforderlich.

Die Gebühren sind in EURO gesetzlich festgesetzt und sind bei Antragstellung entweder in bar in Manat oder per Kreditkarte zu zahlen. Die Umrechnung richtet sich nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Für die Zahlung der Gebühren mit Kreditkarte muss die Karte für Euro-Zahlungen in Deutschland zulässig sein, die Karte muss physisch vorgelegt werden und der Karteninhaber muss unterschreiben. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.

biometrischer Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten)
101,00 € (171,00 € bei Unzuständigkeit)
biometrischer Reisepass für Antragsteller bis 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten)

68,50 € (106,00 € bei Unzuständigkeit)

vorläufiger Reisepass

70,00 € (96,00 € bei Unzuständigkeit)

Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses

Ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich

Zusatzgebühr 48 Seiten

22,00 €

Zusatzgebühr Express-Verfahren

32,00 €

Wohnortänderung Pass/Personalausweis

gebührenfrei

Hinweis:
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich.


Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Aufgrund der gestiegenen Produktionszeiten für reguläre biometrische Reisepässe muss aktuell mit ca. 3-4 Monaten ab Antragstellung bis zum Erhalt des Reisepasses gerechnet werden.

Es gibt außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Die Herstellungsdauer des Passes kann damit verkürzt werden und die Bearbeitungsdauer beträgt dann in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen.

Die Herstellung der biometrischen Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Auf Verzögerungen beim Transportweg zwischen der Bundesdruckerei und der Botschaft hat die Botschaft keinen Einfluss. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen und sich die Bearbeitungszeit dadurch nochmals verlängern. Daher wird eine rechtzeitige Beantragung der Pässe, spätestens 6 Monate vor Ablaufdatum dringend empfohlen.

Bei den Zeitangaben handelt es sich ausdrücklich nur um unverbindliche Erfahrungswerte aufgrund der bisherigen Lieferzeiten der Bundesdruckerei. Auf die Fertigungszeiten bei der Bundesdruckerei wie auch auf die nachfolgenden Lieferzeiten haben das Auswärtige Amt und die Botschaft keinen Einfluss.

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