Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Legalisation aserbaidschanischer Urkunden

Artikel

Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Ausländische öffentliche Urkunden, werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert festgestellt werden. Für aserbaidschanische öffentliche Urkunden gilt ab dem 01.11.2022 das Legalisationsverfahren.

Für die Verwendung deutscher öffentlicher Urkunden in Aserbaidschan finden Sie Informationen im Artikel „Urkundenverkehr allgemein“.

Öffentliche Urkunden aus Aserbaidschan müssen zunächst überbeglaubigt werden, bevor Sie von der deutschen Botschaft legalisiert werden können.

1. Schritt: Ein in Aserbaidschan zugelassener Notar fertigt eine beglaubigte Kopie der Urkunde an.

2. Schritt: Im ASAN Service Center Nr. 5 wird auf der beglaubigten Kopie ein Vorlegalisationsstempel (nicht Apostille!) durch das aserbaidschanische Außenministerium (MFA) angebracht. Die Vorlegalisation erfolgt – soweit der Botschaft bekannt – innerhalb einer Woche und ist gebührenpflichtig. Die Adresse des ASAN Service Centers Nr. 5 lautet:

Baku, Nizami district
Heydar Aliyev Avenue 115
asan5@asan.gov.az
Call Center: 108

3. Schritt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abgabe der zu legalisierenden Unterlagen während der konsularischen Sprechstunde. Der Legalisationsvermerk wird auf der beglaubigten Kopie angebracht, da das Original nach aserbaidschanischem Recht grundsätzlich nur einmal ausgestellt werden kann. Vorzulegen ist das Original der Urkunde sowie die beglaubigte Kopie mit Vorlegalisation durch das MFA. Die Gebühren für die Legalisation betragen 29,91 € und können in bar zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in AZN oder per Kreditkarte (in Euro) bezahlt werden.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Für die Legalisation kann die Vorsprache auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht und zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder des Passes sind vorzulegen.

nach oben