Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Zoll
Pk Hauptzollamt Frankfurt, © dpa
Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in die EU
Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen richtet sich nach dem Durchführungsbeschluss 2011/874/EU vom 15.12.2011. Ein zusammenfassendes Merkblatt, das ausführliche Hinweise zum Tollwutimpfschutz und dem Erfordernis eines Mikrochips enthält, finden Sie hier
Die Einfuhr von Vögeln in die EU richtet sich nach der Entscheidung 2007/25/EG der Europäischen Kommission. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen finden Sie hier
Die Einfuhr von sonstigen Haustieren richtet sich nach dem Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Ein Merkblatt mit Hinweisen zur Einfuhr von sonstigen Haustieren nach Deutschland finden Sie hier
Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, hier
Wichtige Hinweise zum Washingtoner Artenschutzabkommen
Viele Tierarten sind weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wurde 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (engl.: CITES) geschlossen.
Bitte informieren Sie sich vorab, falls Sie planen, Tiere, Pflanzen oder -Produkte nach Deutschland mitzunehmen. Dies kann verhindern, dass Sie möglicherweise bei der Einreise eine böse Überraschung erleben!
- Hinweise des Zoll
- Hinweise des Bundesamtes für Naturschutz
- Ausnahmeregelungen
- Anträge für CITES Ein- und Ausfuhrgenehmigungen
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen