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FAQ zur Ausreise aus Iran über Aserbaidschan

28.06.2025 - FAQ

FAQ

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Aserbaidschan sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein. Alle Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen . Iranische Behörden haben am 03.07.2025 die partielle Wiedereröffnung von internationalen Flugverbindungen aus Iran verkündet. Für die Ausreise aus Iran nutzen Sie bitte die bestehenden Flugverbindungen oder eine der alternativen Ausreisemöglichkeiten auf dem Landweg.

Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Aserbaidschan hinsichtlich der für die Einreise nach Aserbaidschan zulässigen Reisedokumente. Die Einreise mit dem Personalausweis nach Aserbaidschan ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in den Reise- und Sicherheitshinweisen

Die Deutsche Botschaft Teheran ist vorübergehend aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr geschlossen, eine Wiederaufnahme des Dienstbetriebs wird fortlaufend im Lichte der aktuellen Situation geprüft.

Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von iranischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben und ein Schengen-Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen wollen, ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran derzeit aufgrund der aktuellen Situation in Aserbaidschan aufhalten.

Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran ist ebenfalls die Deutsche Botschaft Teheran grundsätzlich weiterhin zuständig. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort sowie Alternativen zur Antragstellung in Teheran für diese Fälle fortlaufend. Es wird empfohlen, die Webseite der Deutschen Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums zeitnah eingestellt.

Iranische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Aserbaidschan haben und ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der Deutschen Botschaft Baku beantragen.

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