Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes (BFD, FSJ, FÖJ, EFD)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o. ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu 12 Wochen.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Manat (AZN) zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Zu den Freiwilligendiensten zählen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie der Europäische Freiwilligendienst (EFD bzw. Europäisches Solidaritätskorps – ESK). FSJ und FÖJ stehen Personen bis zum 27. Lebensjahr offen, der BFD hat keine Altersbeschränkung. Der EFD (bzw. ESK) steht jungen Menschen im Alter von 17 bis 30 Jahren offen. Ihre Arbeitszeit muss in der Regel der eines Vollzeitbeschäftigten entsprechen, jedoch dürfen Sie nur Hilfstätigkeiten unter Aufsicht übernehmen. Die Aufenthaltsdauer kann zwischen 6 und 24 Monaten betragen. Die Dienstdauer beim EFD (bzw. ESK) ist auf maximal zwölf Monate begrenzt.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

⬜ Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § §18 Abs.2 Nr.4a AufenthG und vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

⬜ Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig.)

⬜ ID- Karte bzw. für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige gültige Aufenthaltserlaubnis für Aserbaidschan (Original + 1 Kopie)

⬜ Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

⬜Eigenhändig verfasstes Motivationsschreiben im Original; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne nach Abschluss des Aufenthaltes dargestellt werden

⬜Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit in Original

⬜Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland: (Original mit einer (1) Kopie)
-> BFD einschließlich weltwärts Süd-Nord-Komponente: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
-> FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
-> EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/ der Freiwilligen unterzeichnet sein. Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der/s Freiwilligen. Der/die Freiwillige erhält zudem zusätzlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 110,00 €. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

⬜Nur bei BFD/ FSJ/ FÖJ (Original mit einer (1) Kopie): Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können; sofern Sie keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können.

⬜Sofern der Vertragsbeginn bei Beantragung des Visums bereits in der Vergangenheit liegt, Bestätigung der Einsatzstelle, dass der Freiwilligendienst auch zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann (Original mit einer (1) Kopie)

⬜ Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsnachweise mit deutscher oder englischer Übersetzung (im Original und mit eine (1) Kopie). Bei ausländischen Abschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Aserbaidschanische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens.

Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.

nach oben