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Ehegattennachzug (§ 27- 30 AufenthG) sowie Eheschließung mit Daueraufenthalt
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o. Ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 12 Wochen oder im Einzelfall länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Manat (AZN) zu entrichten. Gebührenbefreiungen bestehen für Ehegatten von EU Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen.
Allgemeine Informationen
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Lebenspartnerschaftsgesetz von Deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen können ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen.
Eine gemeinsame Übersiedlung nach Deutschland ist möglich.
Ein Visum zur Eheschließung in Deutschland soll erst beantragt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
⬜ Ein (1) Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.
⬜ Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig.)
⬜ ID- Karte bzw. für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige gültige Aufenthaltserlaubnis für Aserbaidschan (Original + 1 Kopie)
⬜ Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Eine (1) einfache Kopie des Reisepasses oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Ehegatten/Verlobten; sowie Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland bei Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen
⬜Formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten bzw. Verlobten mit Angaben zu Adresse und den genauen Personalien der nachziehenden Person (Original)
⬜ Meldebescheinigung (1 Kopie) des Ehepartners/Verlobten in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate.
Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden:
Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. Nach der Adresse bestimmt sich die für den Antrag zuständige Ausländerbehörde, die auch nach Einreise den Aufenthaltstitel ausstellt.
⬜ Bei verheirateten: Heiratsurkunde (Original mit einer Kopie)
Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Aserbaidschanische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
⬜ Scheidungsurkunde / Scheidungsurteil (sofern zutreffend) im Original + 1 Kopie. Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Aserbaidschanische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
⬜Sofern Eheschließung: Anmeldung zur Eheschließung gem. 13 Abs. 4 PStG (eine (1) einfache Kopie)
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Die Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat.
⬜ Sofern Eheschließung: Verpflichtungserklärung, nicht älter als sechs Monate, mit dem Vermerk einer nachgewiesenen Bonität und dem Zweck der Eheschließung (Original + 1 Kopie).
Die Verpflichtungserklärung stellt die örtlich zuständige Ausländerbehörde aus. Sollte die Ausländerbehörde nachweislich die Verpflichtungserklärung erst im Visumsverfahren ausstellen, ist eine formlose Einladung mit Zusicherung der Kostenübernahme des Verlobten/der Verlobten in Deutschland notwendig.
⬜ Sprachzertifikat (Original + 1 Kopie)
Nachweis von anerkannten Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1, bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate. Das Sprachzertifikat muss von einem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Institut ausgestellt worden sein. Die nachfolgenden Sprachinstitute sind dafür anerkannt: Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF-Institut e.V. sowie telc GmbH.
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens.
Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.