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Nachzug eines Elternteils zum minderjährigen deutschen Kind (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 AufenthG)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o. ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu 12 Wochen.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und der Nachzug des Elternteils der Ausübung der Personensorge und der Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft dient. Die Sorgeberechtigung muss durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden. Die Visumerteilung bedarf der Zustimmung durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde im Rahmen des Visumverfahrens. Das Visum kann bereits vor der Geburt des Kindes erteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass aserbaidschanische Personenstandsurkunden und Gerichtsbeschlüsse (z.B. gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht, Adoptionsbeschluss) bei Antragsabgabe in apostillierter Form vorgelegt werden müssen.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

⬜ Ein (1) Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

⬜ Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig.)

⬜ ID- Karte bzw. für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige gültige Aufenthaltserlaubnis für Aserbaidschan (Original + 1 Kopie)

⬜ Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

⬜ Eine (1) einfache Kopie des Reisepasses des Kindes oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises

⬜ Meldebescheinigung (eine (1) einfache Kopie) des deutschen Kindes in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate.
Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. Nach der Adresse bestimmt sich die für den Antrag zuständige Ausländerbehörde, die auch nach Einreise den Aufenthaltstitel ausstellt.

⬜ Geburtsurkunde des Kindes (Original mit einer (1) Kopie)

Bei ausländischen Geburtsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Aserbaidschanische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Falls aus der Geburtsurkunde des Kindes die Vaterschaft nicht hervorgeht, ist auch die Vaterschaftsanerkennung mitsamt der Zustimmungserklärung der Kindesmutter erforderlich
oder
Ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung (eine (1) einfache Kopie) mit dem voraussichtlichen Geburtstermin sowie Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils (einfache Kopie des Reisepasses oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises) sowie Heiratsurkunde der Eltern bei gemeinsamer Übersiedlung (Original mit einer (1) Kopie). Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigt die nachziehende Mutter zusätzlich:
Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (eine (1) Kopie) sowie
Eigene Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung (Original mit einer (1) Kopie)
Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigt der nachziehende Vater zusätzlich:
Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter (eine Kopie) sowie
Sorgerechtserklärung beider Elternteile (Original mit einer (1) Kopie)

⬜ Heiratsurkunde der Eltern bei gemeinsamer Übersiedlung (Original mit einer (1) Kopie)
Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Aserbaidschanische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
oder
Alleiniger Sorgerechtsnachweis (Original mit einer (1) Kopie)
Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gerichtliche Sorgerechtentscheidung (Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach Scheidung oder Sorgerechtsentzug). Bei ausländischen Sterbeurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Aserbaidschanische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
oder
Gemeinsames Sorgerecht bei Nachzug zu einem Elternteil, auch wenn ein gerichtlicher Entzug des Sorgerechts nicht möglich ist. (Original mit einer (1) Kopie)
Einverständniserklärung des in Indonesien verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland und formlose, schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zur familiären Situation des Kindes und zur Motivation für eine Übersiedlung nach Deutschland

⬜Im Falle von adoptierten Kindern ( Original sowie einer (1) Kopie)
Adoptionsurkunde und Adoptionsurteil Bei ausländischen Adoptionsurkunden/urteilen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Aserbaidschanische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

sowie

Konformitätsbescheinigung gem. Artikel 23 Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) ( Original sowie einer (1) Kopie)

oder

Bescheinigung gem. § 2d Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) (Original sowie einer (1) Kopie)

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