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sowie Austauschprogramme
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen. Unterlagen die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, bedürfen einer amtlichen Übersetzung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kontoauszüge. Bei der Antragstellung sind alle Dokumente im Original vorzuzeigen, wobei einmalige Dokumente z.B. Personenstandsurkunden, wieder zurückgegeben werden, sofern diese mit Kopie eingereicht wurden.
☐ Reisepass (Original + 1 Kopie)
nach Ablauf des beantragten Visums mind. 3 Monate gültig)
mind. 2 freie Seiten
Eigenhändig unterschrieben (Minderjährige ausgenommen)
☐ Kopien der Lichtbildseite sowie aller Passseiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten
☐ Nationale ID-Karte (Original + Kopie der Vor- und Rückseite)
☐ Aufenthaltserlaubnis für Aserbaidschan (sofern zutreffend) für Drittstaater
- noch mind. 3 Monate gültig nach Ablauf des beantragten Visums
☐ Antragsformular(Original)
vollständig ausgefüllt und an den ausgewiesenen Stellen unterschrieben
☐ Passfoto (Original) – gemäß Fotomustertafel
nicht älter als drei Monate
3,5 x 4,5 cm
☐ Flug-/Reisereservierung für die Hin- und Rückreise (Kopie)
Beförderungsnachweise (Bus, Flug, Zug, o.ä.) für Reisen innerhalb des Schengener-Gebietes
☐ Unterkunftsnachweis in Kopie (ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):
- bei Hotelunterbringung die Buchungsbestätigung (inklusive Buchungsnummer, Straße, Postleitzahl und Kontaktdaten)
oder - Unterkunftsnachweis von Veranstalter
☐ Reisekrankenversicherung (Original + Kopie)
Mindestdeckungssumme 30.000 € oder 50.000 $
gültig für alle Schengen-Staaten
Repatriierung im Krankheits- bzw. Todesfall
Kein Ausschluss von Krankheiten (z.B. COVID19)
☐ Nachweis des Reisezwecks (ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):
Einladungsschreiben der gastgebenden Organisation (Original oder pdf-Ausdruck) mit folgenden Angaben:
=> Name und Geburtsdatum des Teilnehmers
=> Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) der Organisation
=> Zweck und Dauer der Veranstaltungsteilnahme
=> ggf. Kostenübernahme des Einladers gem. §§ 66-68 AufenthG (Übernahme aller entstehenden Kosten während des Aufenthaltes in den Schengener Staaten)
=> ggf. Vereinsauszugsregister (nicht älter als sechs Monate)
=> Angaben zu möglichen Begleitpersonen (Name, Geburtsdatum) und UnterbringungPass- oder Personalausweiskopie des Einladers sowie Aufenthaltstitel sofern nicht deutscher Staatsangehörige
☐ Für Teilnahme an Sportveranstaltungen zusätzlich (im Original):
- Schreiben des Ministeriums für Jugend und Sport der Republik Aserbaidschan ggf. mit Kostenübernahmeerklärung
- Bestätigungsschreiben der aserbaidschanischen Föderation mit Angabe der Rolle jedes Reisenden, ggf. mit Kostenübernahmeerklärung
☐ Nachweise zur familiären Verwurzelung in Aserbaidschan (Original + 1 Kopie) ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):
- Nachweis enger Familienangehöriger in Aserbaidschan (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Kopie der ID-Karte mit notarieller Übersetzung)
- Nachweis von Immobilienbesitz (Grundbuchauszug mit QR-Code) oder eines langfristigen notariellen Miet-/Pachtvertrages
☐ Nachweise zur sonstigen Verwurzelung in Aserbaidschan (Original) ausschließlich in guter Druckqualität):
- (Gehalts-/Pensions-)Konto- und Kreditkartenauszüge der letzten 3 Monate => Original mit Bankstempel, nicht älter als 1 Woche
bei Rentenbeziehenden:
- Elektronische Rentenbescheinigung mit Rentenhöhe mit QR-Code
bei Arbeitnehmenden: - elektronische Arbeitsbescheinigung mit Gehaltsangabe und QR-Code (e-Gov) sowie auf dem Briefkopf ausgestellte, unterschriebene, Bestätigung über die Genehmigung des Urlaubs und des Fortbestehens des Beschäftigungsverhältnisses
bei Selbständigen: - Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens in das staatliche Register und Steuer-Identifikationsnummer
und
- Steuerbescheid von der Steuerbehörde mit QR-Code für das letzte Quartal vor Visumbeantragung mit Angabe des versteuerten Unternehmensumsatzes in AZN
und
- mit Firmenkontoauszügen der letzten drei Monate (Original mit Bankstempel, nicht älter als eine Woche)
bei Schülern/Studierenden: - Nachweis über die Anmeldung an einer Schule oder Hochschule (z.B. mit Angabe über Genehmigung der Reise außerhalb von Ferienzeiten)
- Nachweis der Verwurzelung (z.B. elektronische Arbeitsbescheinigung, Kontoauszüge, Heiratsurkunden etc.) Ihrer Familienangehörigen in Aserbaidschan
☐ Minderjährige folgende Unterlagen inklusive amtlicher Übersetzung:
Geburtsurkunde (Original + Kopie)
notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Antragstellung und zur Ausreise in alle Schengen-Staaten (Original + Kopie, nicht älter als 6 Monate)
Passkopien der Sorgeberechtigten sowie soweit zutreffend Visumkopie(n) der Sorgeberechtigten