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Besuchsreisen (Verwandte, Freunde)
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Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen. Unterlagen die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, bedürfen einer amtlichen Übersetzung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kontoauszüge. Bei der Antragstellung sind alle Dokumente im Original vorzuzeigen, wobei einmalige Dokumente z.B. Personenstandsurkunden, wieder zurückgegeben werden, sofern diese mit Kopie eingereicht wurden.
Reisepass (Original + 1 Kopie)
nach Ablauf des beantragten Visums mind. 3 Monate gültig)
mind. 2 freie Seiten
- Eigenhändig unterschrieben (Minderjährige ausgenommen)
Kopien der Lichtbildseite sowie aller Passseiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten
- Nationale ID-Karte (Original + Kopie der Vor- und Rückseite)
- Aufenthaltserlaubnis für Aserbaidschan (sofern zutreffend) für Drittstaater
- noch mind. 3 Monate gültig nach Ablauf des beantragten Visums
Antragsformular(Original)
vollständig ausgefüllt und an den ausgewiesenen Stellen unterschrieben
Passfoto (Original) – gemäß Fotomustertafel
nicht älter als drei Monate
3,5 x 4,5 cm
Flug-/Reisereservierung für die Hin- und Rückreise (Kopie)
Beförderungsnachweise (Bus, Flug, Zug, o.ä.) für Reisen innerhalb des Schengener-Gebietes
Reisekrankenversicherung (Original + Kopie)
Mindestdeckungssumme 30.000 € oder 50.000 $
gültig für alle Schengen-Staaten
Repatriierung im Krankheits- bzw. Todesfall
Kein Ausschluss von Krankheiten (z.B. COVID19)
Nachweis des Reisezwecks
förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (Original + Kopie)
Hinweis: Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung befreit nicht vom Erfordernis des Nachweises der Verwurzelung in Aserbaidschan
oder
- formlose Einladung (Kopie)
Referenznachweise in Kopie (ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):
- Pass- oder Personalausweiskopie des Einladers
- gültiger Aufenthaltstitel des Einladers, sofern nicht deutscher Staatsangehöriger
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Geburtsurkunden mit notarieller Übersetzung)
- Unterkunftsnachweis (Meldebestätigung sowie Mietvertrag des Einladers)
oder
- bei Hotelunterbringung die Buchungsbestätigung (inklusive Buchungsnummer,
Straße, Postleitzahl und Kontaktdaten)
Nachweise zur familiären Verwurzelung in Aserbaidschan (Original + 1 Kopie) ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):
- Nachweis enger Familienangehöriger in Aserbaidschan (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Kopie der ID-Karte mit notarieller Übersetzung)
- Nachweis von Immobilienbesitz (Grundbuchauszug mit QR-Code) oder eines
langfristigen notariellen Miet-/Pachtvertrages
Nachweise zur sonstigen Verwurzelung in Aserbaidschan (Original) ausschließlich in guter Druckqualität):
- (Gehalts-/Pensions-)Konto- und Kreditkartenauszüge der letzten 3 Monate - Original mit Bankstempel, nicht älter als 1 Woche
bei Rentenbeziehenden:
- Elektronische Rentenbescheinigung mit Rentenhöhe mit QR-Code
bei Arbeitnehmenden:
- elektronische Arbeitsbescheinigung mit Gehaltsangabe und QR-Code (e-Gov) sowie auf dem Briefkopf ausgestellte, unterschriebene, Bestätigung über die Genehmigung des Urlaubs und des Fortbestehens des Beschäftigungsverhältnisses
bei Selbständigen:
- Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens in das staatliche Register und Steuer-Identifikationsnummer
und
- Steuerbescheid von der Steuerbehörde mit QR-Code für das letzte Quartal vor Visumbeantragung mit Angabe des versteuerten Unternehmensumsatzes in AZN
und
- mit Firmenkontoauszügen der letzten drei Monate (Original mit Bankstempel, nicht älter als eine Woche)
bei Schülern/Studierenden:
- Nachweis über die Anmeldung an einer Schule oder Hochschule (z.B. mit Angabe über Genehmigung der Reise außerhalb von Ferienzeiten)
- Nachweis der Verwurzelung Ihrer ( z.B. elektronische Arbeitsbescheinigung, Kontoauszüge, Heiratsurkunden etc.) Familienangehörigen in Aserbaidschan
Minderjährige folgende Unterlagen inklusive amtlicher Übersetzung:
Geburtsurkunde (Original + Kopie)
notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Antragstellung und zur Ausreise in alle Schengen-Staaten (Original + Kopie, nicht älter als 6 Monate)
Passkopien der Sorgeberechtigten sowie soweit zutreffend Visumkopie(n) der Sorgeberechtigten