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Sonstige Erwerbsgründe

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Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auch durch Einbürgerung oder Verleihung erworben worden sein.

Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind noch heute deutsche Staatsangehörige. Sofern Sie die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. durch Ausstellung eines Personalausweises) erworben haben, setzen Sie sich bitte mit der Konsularabteilung der Botschaft in Verbindung.

Besondere Vorschriften gelten auch für die Angehörigen der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, die die deutsche Staatsangehörigkeit unter Umständen durch Sammeleinbürgerungen während der Zeit des zweiten Weltkrieges erhalten haben. Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören, setzen Sie sich bitte mit der Botschaft in Verbindung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Konsularabteilung der Botschaft

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