Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visa

Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.


Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt. Hier geht es zu den Merkblättern
  • Umfangreiche Hinweise zum gesamten Visumverfahren finden Sie in den
    Allgemeinen Hinweisen zur Beantragung eines Schengen-Visums.

    Falls Sie sich in den letzten 180 Tagen bereits im Schengen-Raum aufgehalten haben, können Sie anhand des Aufenthaltsrechners überprüfen, ab wann und für wie lange ein erneuter Aufenthalt möglich ist.

    Informationen zum Datenschutz im Visumverfahren finden Sie hier

Antrag stellen

Unsere Botschaft arbeitet ausschließlich mit dem vertraglichen Dienstleister VisaMetric zusammen. Der externe Dienstleister unterstützt Sie dabei, den Antrag zu stellen und übersendet Ihren Antrag an die Auslandsvertretung. Dort wird Ihr Antrag geprüft und entschieden.
Der Service ermöglicht geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 24,50 Euro angeboten. Zudem können Extra-Services (VIP-Service u.a.) gebucht werden. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.


Während der Bearbeitung

Die Botschaft bearbeitet Anträge auf Schengenvisa in der Regel innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags in der Visastelle. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister zurück.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums liegt mit einem Bleistift auf einem Tisch vor einer EU-Flagge.
Antrag Schengen-Visum © dpa

Antragsformulare, Musteranträge und Vollmacht zu Antragstellung

Sie können die Anträge in deutscher, englischer und aserbaidschanischer Sprache ausfüllen. Hier geht es zu den Anträge


Wie kann ich mich über den Prozess der Visumantragstellung beschweren?


Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren?

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen.

Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:


a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung


Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden. Informationen zum Remonstrationsverfahren finden Sie im Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines Schengen-Visums“ (Ziffer 15).


Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Wenn Sie einen Fehler entdecken, dann schreiben Sie uns bitte umgehend eine E-Mail an.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

nach oben