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Beschaffung aserbaidschanischer Urkunden

30.04.2019 - Artikel

Aserbaidschanische Personenstandsurkunden (und auch ggfs. deren Zweitschriften) können nur von den Urkundeninhabern selbst, ggfs. deren gesetzlichen Vertretern oder einem anwaltlichen Vertreter vor Ort beschafft werden.

Bei Letzterem ist die rechtswirksame Bevollmächtigung durch Vorlage einer unterschriftsbeglaubigten und von der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin für die Vorlage bei den inneraserbaidschanischen Behörden legalisierten Vollmachtsurkunde nachzuweisen.

Der Botschaft werden Einsichtnahmen in aserbaidschanische Personenstandsregister regelmäßig verweigert. Sie erhält auch von den aserbaidschanischen Behörden keinerlei Auskünfte in Urkundenangelegenheiten. Die Botschaft Baku bedauert daher, bei der Beschaffung aserbaidschanischer Personenstandsurkunden keine Hilfestellung leisten zu können.

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