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Dienstpassinhaber
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Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen. Unterlagen die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, bedürfen einer amtlichen Übersetzung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kontoauszüge. Bei der Antragstellung sind alle Dokumente im Original vorzuzeigen, wobei einmalige Dokumente z.B. Personenstandsurkunden, wieder zurückgegeben werden, sofern diese mit Kopie eingereicht wurden.
Anträge von aserbaidschanischen Dienstpassinhabern oder ausländischen Diplomaten-/ oder Dienstpassinhabern, die in Aserbaidschan akkreditiert sind, können montags bis freitags von 10:15 Uhr bis 11:00 Uhr ohne Terminvereinbarung abgegeben werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 5-15 Arbeitstage.
Aserbaidschanische Dienstpassinhaber benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Bitte prüfen Sie anhand dieser Liste, ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__19.html & https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_b.html. Jeder Schengener Mitgliedstaat ist ermächtigt, Ausnahmen von der Visumpflicht für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen anzuordnen. Prüfen Sie, ob Sie für Ihren geplanten Aufenthalt im Schengener Gebiet von allen beteiligten Staaten von der Visumpflicht befreit sind.
☐ Dienstpass bzw. Diplomatenpass (Original + 1 Kopie)
nach Ablauf des beantragten Visums mind. 3 Monate gültig)
mind. 2 freie Seiten
- Eigenhändig unterschrieben (Minderjährige ausgenommen)
☐ Kopien der Lichtbildseite sowie aller Passseiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten
☐ Nationale ID-Karte (Original + Kopie der Vor- und Rückseite)
☐ Aufenthaltserlaubnis bzw. Protokollausweis für Aserbaidschan (sofern zutreffend) für Drittstaater
- noch mind. 3 Monate gültig nach Ablauf des beantragten Visums
☐ Antragsformular(Original)
vollständig ausgefüllt und an den ausgewiesenen Stellen unterschrieben
☐ Passfoto (Original) – gemäß Fotomustertafel
nicht älter als drei Monate
3,5 x 4,5 cm
☐ Reisekrankenversicherung (Original + Kopie)
Mindestdeckungssumme 30.000 € oder 50.000 $
gültig für alle Schengen-Staaten
Repatriierung im Krankheits- bzw. Todesfall
Kein Ausschluss von Krankheiten (z.B. COVID19)
☐ Nachweis des Reisezwecks (ausschließlich in guter Scan- und Druckqualität):
Bei Dienstreisen: Verbalnote mit Angabe des konkreten Reisezwecks und der Reisedauer
Minderjährige folgende Unterlagen inklusive amtlicher Übersetzung:
Geburtsurkunde (Original + Kopie)
notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Antragstellung und zur Ausreise in alle Schengen-Staaten (Original + Kopie, nicht älter als 6 Monate)
Passkopien der Sorgeberechtigten sowie soweit zutreffend Visumkopie(n) der Sorgeberechtigten